Beratung

Laut Hebammengebührenverordnung haben Sie Anrecht auf Hebammenhilfe in der gesamten Schwangerschaft und in Wochenbett und Stillzeit.

Für genaue Informationen nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu Ihrer Hebamme auf, wobei es sehr sinnvoll ist, die nächstwohnende Hebamme anzurufen, da die häusliche Wochenbettbetreuung für uns einen großen Aufwand bedeutet und wir versuchen, unnötig weite Wege zu vermeiden. Nur so können wir es schaffen, die Frauen nach der Geburt zuhause zu besuchen.

Beim Erstgespräch können Sie sich über Hebammenleistungen informieren und Fragen zu Hilfeleistungen klären. Hierbei werden Sie auf die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse hingewiesen und erfahren, welche Leistungen von Ihrer Kasse nicht übernommen werden. Ein Behandlungsvertrag wird von den Krankenkassen empfohlen. Diesen können wir in einem Vorgespräch ausfüllen und auch eine Anmeldung für das Krankenhaus können wir ggf. ab der 35. SSW gemeinsam in der Praxis durchführen.